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Probleme mit einem Fenster kann es immer mal wieder geben. Aber was tun, wenn die Scheibe zerkratzt oder gar gesprungen ist? Fenster-Probleme können von einer Vielzahl an Situationen ausgelöst werden.
Ballspielende Kinder sind ein häufiges Beispiel bzw. keine seltene Ursache für ein Loch in der Fensterscheibe oder einen Sprung im Glas. Auch durch Kälte kann ein Sprung im Fensterglas entstehen.
Aber was tun, wenn das Fenster nun zerkratzt ist? Und was tun bei einem Riss? Häufig stellt sich hier vorab die Frage, wer das Bauelement reparieren muss – Vermieter oder Mieter? Und wenn man selbst der Eigentümer ist, wer kommt für die Schäden auf? Der Eigentümer oder eine Versicherung?
Auch in diesem Jahr gingen einige Fensterscheiben zu Bruch. Sei es durch spielende Kinder, Unachtsamkeit, rohe Gewalt oder untypische Temperaturschwankungen. Ist man selbst Mieter einer Wohnung und das Fenster kaputt, so greift man am besten zuallererst zum Telefon, um seinen Vermieter zu informieren.
Aber heisst das auch, dass der Vermieter für die Reparatur zuständig ist? Ja – das ist im Mietrecht festgehalten. Der Mieter muss also laut Mietrecht so lange warten, bis der Vermieter oder die Vermieterin Teile des Fensters oder das gesamte Bauelement austauscht bzw. repariert.
Sollte dieser jedoch verhindert sein, so kann der Mieter mit Zustimmung des Vermieters einen Glaser oder Fensterbauer kommen lassen und die Reparatur vom Fensterglas veranlassen. Die Rechnung übernimmt im Falle von Verschleiss oder äusseren Einwirkungen der Vermieter.
Sollten Teile des Fensters durch das eigene Handeln des Mieters kaputt gegangen sein, so zahlt der Mieter die Schäden. Denn in diesem Fall ist das Fenster aufgrund privater Selbstverschuldung kaputt.
Vermieter, Mieter aber natürlich auch Eigentümer können für den Fall, dass eine Fensterscheibe gesprungen ist, eine Versicherung abschliessen. Hierbei sollte man sich jedoch im Vorfeld über die Versicherung gut informieren und Vergleiche ansetzten.
Die Haftpflicht kommt zum Beispiel in dem Fall in Frage, wenn ein Kind aus der Nachbarschaft die Scheibe zerbrochen hat und diese aufgrund von Fremdeinwirkung kaputt gegangen ist.
Die Haftpflichtversicherung tritt nicht nur bei dieser Art von Schäden bei einer zerbrochenen Fensterscheibe im Haus ein, sondern auch wenn das Glas am Auto durch Fremdverschulden kaputt gegangen ist. Im Falle eines Unfalls kann auch auf die Unfallversicherung zurückgegriffen werden.
Bei alten Fenstern macht ein kompletter Austausch mehr Sinn. So kann nicht nur die Verglasung, sondern auch der Rahmen erneuert werden.
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