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Wer ein Carport auf seinem Grundstück errichten möchte, sollte sich vor dem Baubeginn unbedingt über die geltenden Vorschriften zu Baugenehmigung informieren. Denn ob Ihr Carport genehmigungsfrei ist oder ein Bauantrag gestellt werden muss, hängt von der jeweiligen Behörde, der Grösse des Bauwerks und dem Standort auf dem Grundstück ab.
Ein kurzer Anruf beim Bauamt oder ein Blick in den Bebauungsplan kann viel Ärger ersparen – denn ein ungenehmigter Carport gilt als Schwarzbau und kann hohe Bussgelder oder sogar einen Rückbau zur Folge haben.

In der Schweiz gibt es keine einheitliche Regelung für Carports. Jeder Kanton legt selbst fest, wann eine Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist. In vielen Fällen sind kleinere Carports mit einer Grundfläche von bis zu etwa 30 Quadratmetern genehmigungsfrei – sofern bestimmte Abstandsflächen und Höhen eingehalten werden.
Wird das Carport jedoch an der Grundstücksgrenze, am Haus oder mit einem integrierten Abstellraum geplant, ist meist eine amtliche Baugenehmigung notwendig. Auch die Wandhöhe und die Gesamthöhe des Carports können entscheidend sein.

Ein genehmigter Carport bietet Rechtssicherheit und schützt Sie vor späteren Problemen beim Grundstücksverkauf oder bei Streitfällen mit Nachbarn. Ohne Genehmigung riskieren Sie nicht nur ein Bussgeld, sondern unter Umständen auch den Abriss des Carports –selbst Jahre nach der Errichtung.
Zudem sichern Sie sich der Genehmigung ab, dass Ihr Bauvorhaben den Brandschutz, Abstands- und Bauvorschriften entspricht und keine nachträglichen Anpassungen erforderlich sind.
Ist Ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig, stellen Sie den Bauantrag beim zuständigen Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
Viele Gemeinden bieten diese Formulare inzwischen auch digital an. Nach der Einreichung prüft das Amt, ob das Carport den örtlichen Bauvorschriften entspricht. Die Bearbeitungszeit variiert – meist liegt sie zwischen zwei und acht Wochen.

Die Kosten für eine Carport-Baugenehmigung sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Sie richten sich in der Regel nach dem Wert oder Volumen des Bauwerks und dem Bearbeitungsaufwand der Behörde.
Zusätzlich können Kosten für Bauzeichnungen oder Lagepläne entstehen, sofern diese nicht bereits vorhanden sind. Wenn Sie einen Fachbetrieb oder Architekten mit der Antragstellung beauftragen, kommen entsprechende Planungskosten hinzu – diese lohnen sich jedoch, da sie häufig eine schnellere Genehmigung und eine rechtlich einwandfreie Umsetzung ermöglichen.
Die Bearbeitungsdauer hängt stark von der Gemeinde ab:
Wer seinen Antrag vollständig und korrekt einreicht, spart Zeit- fehlende Unterlagen oder unklare Angaben können den Prozess deutlich verzögern.

Ein Carport ohne erforderliche Genehmigung zu errichten, ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bussgelds hängt vom Kanton und der Grösse des Bauwerks ab – von einigen hundert bis mehreren zehntausend Franken.
Darüber hinaus kann die Behörde den Rückbau oder Abriss verlangen, falls der Carport gegen Bauvorschriften verstösst. Auch Umbauten, die über die genehmigte Bauzeichnung hinausgehen (z.B. Erweiterungen oder geschlossene Seitenwände), können eine neue Baugenehmigungspflicht auslösen.
Besondere Aufmerksamkeit gilt, wenn der Carport auf oder nahe der Grundstücksgrenze errichtet werden soll. Hier gelten in den meisten Kantonen strenge Abstandsregelungen. In einigen Fällen ist das Einverständnis des Nachbarn erforderlich, selbst wenn der Bau formal genehmigungsfrei wäre.
Bevor Sie den Bau Ihres Carports beginnen, sollten Sie die Bauvorschriften Ihres Kantons genau kenne. Ein kurzer Austausch mit dem zuständigen Bauamt oder einem Fachbetrieb schafft Klarheit darüber, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist und welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
So vermeiden Sie unnötige Risiken, sparen Zeit und können Ihr Carport-Projekt sicher und rechtlich einwandfrei umsetzen. Mit einer durchdachten Planung entsteht ein langlebiger moderner Stellplatz, der Funktionalität, Design und Rechtssicherheit perfekt verbinden.

Nein, nicht immer. In den meisten Kantonen dürfen kleinere Carports ohne Genehmigung gebaut werden, wenn sie bestimmte Grössen- und Abstandsgrenzen einhalten. Entscheidend ist jedoch die jeweiligen Gemeindebehörden. Steht der Carport an der Grundstücksgrenze oder enthält es einen Abstellraum, ist meist eine Genehmigung erforderlich. Ein kurzer Anruf beim Bauamt schafft Sicherheit.
Ein ungenehmigtes Carport gilt als Schwarzbau. In diesem Fall drohen Bussgelder und schlimmstenfalls die Anordnung zum Rückbau. Auch beim Verkauf der Immobilie kann ein nicht genehmigtes Bauwerk Probleme bereiten. Daher sollte immer vorab geklärt werden, ob eine Genehmigungspflicht besteht.
Die Bearbeitungszeit hängt von der Gemeinde und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. In der Regel dauert die Prüfung eines Bauantrags zwischen zwei und acht Wochen. Wer alle notwendigen Dokumente vollständig einreicht, kann mit einer schnelleren Entscheidung rechnen.
Für den Antrag sind in der Regel folgende Dokumente erforderlich:
Die genauen Anforderungen können sich je nach Kanton unterscheiden, daher lohnt sich ein Blick in die regionalen Bauvorschriften.