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Die Pergola und ihre Genehmigung – Vorsicht ist besser als Nachsicht

In der Schweiz braucht es für die meisten Bauvorhaben eine Genehmigung. Da die baurechtlichen Vorgaben aber bereits im Nachbar-Kanton ganz andere sein können, sollte man die Bestimmungen immer im Vorfeld prüfen. Ist keine Genehmigung nötig, kann man direkt mit dem Bau starten.

Falls doch, muss zunächst ein Bauantrag bei der lokalen Gemeinde- oder Stadtverwaltung gestellt werden. Weitere wichtige Fragen rund um das Thema Pergola und Baurecht werden nachfolgend beantwortet.

Die Notwendigkeit für eine Pergola-Baugenehmigung immer prüfen

Bei Bauten im Garten sollte immer geprüft werden, ob eine Genehmigung durch die zuständige Behörde benötigt wird. Das gilt insbesondere, wenn es sich um ein grösseres Vorhaben handelt. Ob eine Baubewilligung für eine Pergola nötig ist, hängt von den Gesetzen des Kantons oder auf lokaler Ebene von der Gemeinde ab. Deshalb sollte man immer eine entsprechende Auskunft einholen. Die wichtigsten Tipps zur Pergola-Genehmigung gibt es hier auf einen Blick:

  • Jegliche Bauvorhaben im Garten sollten immer im Vorfeld der Planung geprüft werden
  • Eine kurze persönliche Nachfrage kann häufig Klärung bringen
  • Die Platzierung sollte keinen Schattenwurf auf Nachbargrundstücke bedingen
  • Bei der Planung schon mit dem Nachbarn zu sprechen, beugt möglichem Streit vor
  • Zwischen Pergola und Grundstücksgrenze muss ausreichend Platz sein
  • Je grösser die geplante Pergola, desto wahrscheinlicher ist eine Genehmigung nötig

Sind alle Punkte beachtet, steht dem Aufbau einer Pergola nichts mehr im Weg. Mit ruhigem Gewissen lässt sich das Bauvorhaben durchführen und der Garten mit einem vielseitig nutzbaren Sonnenschutzplatz verschönern.

Wann ist eine Genehmigung für eine Pergola nötig?

Ob eine Genehmigung für eine Pergola nötig ist, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Die baurechtlichen Bestimmungen variieren nämlich von Kanton zu Kanton und sogar von Gemeinde zu Gemeinde teils stark. Das bedeutet, dass man sich immer über die jeweils geltenden Bestimmungen informieren sollte.

So prüft man die Baugenehmigung einer Pergola

Da Pergolen als Terrassenüberdachung in der Regel genehmigt werden müssen, kann zunächst versucht werden, Informationen auf inoffiziellen Kanälen einzuholen. Manche Kommunen stellen entsprechende Auskünfte als Richtlinien für Bürger offen im Internet zur Verfügung. Auch eine Mail, ein Brief oder ein Anruf bei der örtlichen Baubehörde oder der Gemeindeverwaltung kann bereits helfen, um herauszufinden, ob eine Genehmigung überhaupt nötig ist.

Welche Kriterien machen eine Genehmigung nötig?

Das kommt immer auf das jeweilige Kanton an. Einige Kriterien können aber zur Orientierung hilfreich sein. Dazu gehören:

  • Wie gross ist die Pergola?
  • Ist sie fest im Boden verankert?
  • Ist sie freistehend oder als Anbau vorgesehen?
  • Verfügt sie über eine Überdachung?
  • Dient sie dem Aufenthalt oder ist sie nur Zierde? 

Grösse, Verankerung, Verwendungszweck und Typ können beeinflussen, ob beispielsweise für eine Pergolamarkise eine Baugenehmigung nötig ist. Deshalb sollte im Vorfeld immer eine Prüfung stattfinden. Bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung erhalten Sie Auskunft, ob das geplante Vorhaben bewilligungspflichtig ist.

Die Pergola im Baurecht – wichtige Grundregeln

Unabhängig von kommunalen und Kanton-spezifischen Regelungen gibt es landesweit geltende Regeln für Bauten im Garten. Diese basieren im Wesentlichen auf Grundsätzen der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das bedeutet, dass nichts ohne Weiteres platziert werden darf, bevor eine mögliche Bewilligungspflicht bei der Gemeindeverwaltung abgeklärt wurde. In der Schweiz sind in der Regel alle Bauten, die eine feste Verbindung mit dem Boden aufweisen, bewilligungspflichtig. Oft sind z. B. auch Mindestabstände – meist zweieinhalb Meter – zur Grundstücksgrenze einzuhalten.

 

Was passiert, wenn keine Genehmigung für die Pergola vorliegt?

Wenn keine Baugenehmigung nötig ist, sind keine Konsequenzen zu erwarten. Fehlt eine eigentlich nötige Baugenehmigung allerdings, können die Folgen äussert ärgerlich sein. Die zuständige Gemeinde kann im schlimmsten Fall den Rückbau verlangen.

Wer ohne Genehmigung baut, muss den Bau bei einer Beseitigungsverfügung entfernen oder darf diesen nicht mehr benutzen. Auch eine Geldbusse ist möglich. 

Die Bussgelder für das Bauen ohne Genehmigung können je nach Baugegenstand und Kanton sehr hoch sein (in Argau z. B. bis zu 50'000 Franken). Fehlt die Baugenehmigung für eine Pergola, fällt die mögliche Strafzahlung zwar nicht so hoch aus, da es sich um kein besonders grosses Bauwerk handelt, jedoch sollte eine Busse mit einer Genehmigung der Stadtverwaltung vorsorglich verhindert werden. 

Ist eine nachträgliche Genehmigung für eine Pergola möglich?

Grundsätzlich ist das möglich, solange ein paar Kriterien erfüllt sind – beispielsweise muss die Genehmigung auch schon vor dem Bau möglich gewesen sein. Ist die Pergola dort, wo sie gebaut wurde, gar nicht genehmigungsfähig, wird die Genehmigung auch im Nachhinein nicht erteilt.

Wo kein Ankläger, da kein Richter?

Das stimmt nur bedingt. Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass nichts passiert, wenn sich niemand beschwert. Das grosse Aber ist allerdings, dass häufig gar nicht richtig eingeschätzt werden kann, ob das der Fall sein wird. Allerlei Befindlichkeiten und Launen sorgen in der Schweiz täglich für tausende rechtliche Auseinandersetzungen mit Bezug zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Auch an einer Pergola kann sich ein Nachbar stören und bei der zuständigen Behörde beschweren. Sollte diese dann durch eine fehlende Genehmigung belastet sein, führt das schnell zu einer Eskalation der Streitigkeiten.

Baugenehmigung einholen und in Ruhe den Garten verschönern

Einem Laien erscheint das Baurecht wie ein undurchdringbarer Wald, in dem man sich ohne Karte leicht verläuft. Wer sich allerdings nicht scheut, an den entsprechenden Stellen nachzufragen, behält problemlos den Überblick. Wer bei der Planung bereits die Gemeindeverwaltung fragt, schont die Nerven und sorgt für ein reibungsloses Bauvorhaben.

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