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Experte Marco Lamp, 09. Januar 2025
In den meisten Kantonen gelten Pergolen nicht als Kleinbauten, sofern sie keine feste Überdachung oder Seitenwände aufweisen. In diesem Fall ist ein Baugesuch nicht notwendig – eine Bauanzeige bei der Gemeindebehörde muss meist dennoch erfolgen. Da die baurechtlichen Vorgaben je nach Kanton und Gemeinde stark abweichen, sollte man die örtlichen Bestimmungen im Vorfeld immer prüfen. Wir empfehlen, die Gemeindeverwaltung oder das Bauamt zu kontaktieren, um lokale Vorgaben und Bebauungspläne zu prüfen.
Falls eine Genehmigung benötigt wird, muss zunächst ein Baugesuch gestellt werden. Weitere wichtige Fragen rund um das Thema Pergola und Baurecht werden nachfolgend beantwortet.
Bei Bauten im Garten sollte immer geprüft werden, ob eine Genehmigung durch die zuständige Behörde benötigt wird. Das gilt insbesondere, wenn es sich um ein grösseres Vorhaben handelt. Ob eine Baubewilligung für eine Pergola nötig ist, hängt von den Gesetzen des Kantons oder auf lokaler Ebene von der Gemeinde ab. Deshalb sollte man immer eine entsprechende Auskunft einholen.
Die wichtigsten Tipps zur Pergola-Genehmigung gibt es hier auf einen Blick:
Sind alle Punkte beachtet, steht dem Aufbau einer Pergola nichts mehr im Weg. Mit ruhigem Gewissen lässt sich das Bauvorhaben durchführen und der Garten mit einem vielseitig nutzbaren Sonnenschutzplatz verschönern.
Ob eine Genehmigung für eine Pergola nötig ist, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Die baurechtlichen Bestimmungen variieren nämlich von Kanton zu Kanton und sogar von Gemeinde zu Gemeinde teils stark. Das bedeutet, dass man sich immer über die jeweils geltenden Bestimmungen informieren sollte.
Da leichte Pergolen zwar anzeigepflichtig, aber oft genehmigungsfrei sind, sollte zunächst versucht werden, sich Informationen auf offiziellen Kanälen einzuholen. Manche Kommunen stellen entsprechende Auskünfte als Richtlinien für Bürger offen im Internet zur Verfügung. Auch eine Mail, ein Brief oder ein Anruf bei der örtlichen Baubehörde oder der Gemeindeverwaltung kann bereits helfen, um herauszufinden, ob ein Baugesuch nötig ist.
Das kommt immer auf die jeweilige Kommune an. Einige Kriterien können aber zur Orientierung hilfreich sein. Dazu gehören:
Unabhängig von kommunalen und Kanton-spezifischen Regelungen gibt es landesweit geltende Regeln für Bauten im Garten. Diese basieren im Wesentlichen auf Grundsätzen der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das bedeutet, dass nichts ohne Weiteres platziert werden darf, bevor eine mögliche Bewilligungspflicht bei der Gemeindeverwaltung abgeklärt wurde. In der Schweiz sind in der Regel alle Bauten, die eine feste Verbindung mit dem Boden, Seitenwände oder eine feste Überdachung aufweisen, bewilligungspflichtig. Oft sind z. B. auch Mindestabstände – meist zwei bis drei Meter – zur Grundstücksgrenze einzuhalten.
Dennoch hat jedes Kanton seine eigenen Vorschriften:
Während z. B. in Zürich in den meisten Fällen eine Pergola-Genehmigung eingeholt werden muss (Quelle: Allgemeine Bauverordnung (ABV)), muss eine Pergola in Zug lediglich angemeldet werden (Quelle: Pergola, §§ 4a und 25a V PBG).
Wenn keine Baugenehmigung nötig ist, sind keine Konsequenzen zu erwarten. Fehlt eine eigentlich nötige Baugenehmigung oder wurden Vorschriften zu Denkmalschutz, Naturschutz und Brandschutz missachtet, können die Folgen äussert ärgerlich sein. Die zuständige Gemeinde kann im schlimmsten Fall den Rückbau verlangen und ein Bussgeld verordnen.
Wer ohne Genehmigung baut, muss den Bau bei einer Beseitigungsverfügung entfernen oder darf diesen nicht mehr benutzen. Auch eine Geldbusse ist möglich.
Die Bussgelder für das Bauen ohne Genehmigung können je nach Baugegenstand und Kanton sehr hoch sein (in Argau z. B. bis zu 50'000 Franken). Fehlt die Baugenehmigung für eine Pergola, fällt die mögliche Strafzahlung zwar nicht so hoch aus, da es sich um kein besonders grosses Bauwerk handelt, jedoch sollte eine Busse mit einer Genehmigung der Stadtverwaltung vorsorglich verhindert werden.
Grundsätzlich ist das möglich, solange ein paar Kriterien erfüllt sind – beispielsweise muss die Genehmigung auch schon vor dem Bau möglich gewesen sein. Ist die Pergola dort, wo sie gebaut wurde, gar nicht genehmigungsfähig, wird die Genehmigung auch im Nachhinein nicht erteilt.
Das stimmt nur bedingt. Grundsätzlich ist es zwar richtig, dass nichts passiert, wenn sich niemand beschwert. Das grosse Aber ist allerdings, dass häufig gar nicht richtig eingeschätzt werden kann, ob das der Fall sein wird. Allerlei Befindlichkeiten und Launen sorgen in der Schweiz täglich für tausende rechtliche Auseinandersetzungen mit Bezug zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Auch an einer Pergola kann sich ein Nachbar stören und sich bei der zuständigen Behörde beschweren. Sollte diese dann durch eine fehlende Genehmigung belastet sein, führt das schnell zu einer Eskalation der Streitigkeiten.
Einem Laien erscheint das Baurecht wie ein undurchdringbarer Wald, in dem man sich ohne Karte leicht verläuft. Wer sich allerdings nicht scheut, an den entsprechenden Stellen nachzufragen, behält problemlos den Überblick. Wer bei der Planung bereits die Gemeindeverwaltung fragt, schont die Nerven und sorgt für ein reibungsloses Bauvorhaben.
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