Dieser Fall ist für einen Privathaushalt nicht allzu wahrscheinlich. Sollte aber trotz vorheriger Rücksprache mit dem Bauamt die Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig sein, gilt es, sich gleich darüber aufklären zu lassen, welche Form ein entsprechender Antrag benötigt. Hier lohnt sich grundsätzlich professionelle Hilfe, vor allem auch, weil Bauvorhaben dieser Grössenordnung meist ohnehin nicht selbstständig umgesetzt werden.
In manchen Fällen kann es sich auch lohnen, die Planung der Überdachung so anzupassen, dass die Pflicht zur Baugenehmigung entfällt.
Viele private Bauvorhaben bleiben aber ohnehin unter diesen Vorgaben, weshalb eine Terrassenüberdachung selten grössere baurechtliche Probleme bereitet.
Beispiel: Lokal ist die Terrassenüberdachung bis 30 Quadratmeter genehmigungsfrei. Umfasst die gewünschte Planung 31 Quadratmeter, kann es wirtschaftlicher sein, auf 30 m² zu reduzieren und sich die Baugenehmigung zu sparen.
Marchtrenkde wenn nur wenige Quadratmeter überdacht oder teilüberdacht werden, besteht selten die Pflicht, eine Baugenehmigung einzuholen. Eine vorherige Prüfung sollte aber dennoch erfolgen – auch bei kleineren Bauvorhaben.