Die Hersteller von Rauchmeldern haben in Zusammenarbeit mit dem Forum Brandrauchprävention e.V. das "Q"-Prüfsiegel für Rauchwarnmelder entwickelt.
Das Q-Label wird von einem unabhängigen Prüfinstitut vergeben und besagt, dass der Rauchmelder nach diesen Kriterien überprüft wurde:
- Mechanische Einwirkungen
- Fest eingebaute 10-Jahres Batterie
- Haltbarkeit und Lebensdauer
- Gehäusekonstruktion und Fertigungsstandard
- Korrosionsschutz
- Temperaturwechselbeanspruchung
- Elektromagnetische Verträglichkeit
Die Basis für das Label ist die vfdb-Richtlinie 14-01/ VdS 3131 der VdS Schadenverhütung GmbH. Sie ist das grösste Institut für Unternehmenssicherheit in Europa und ein Tochterinstitut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Die CE-Kennzeichnung erfolgt ebenfalls durch die Hersteller der Rauchmelder. Sie erklären damit eigenverantwortlich, dass die Produkte mit den europäischen Normen und Richtlinien konform sind. Das TÜV-Siegel verspricht indes vor dem Kauf die technische Überprüfung und weist zuverlässige, geprüfte Modelle aus.
Die Quintessenz, wenn es um die Kontrolle Ihrer Rauchmelder, der Rauchmelder-Batterien und des kompletten Modells oder Systems geht, ist folgende:
Der Eigentümer ist grundsätzlich zuständig für Einbau und Wartung.
Es besteht aber die Möglichkeit, die Aufsichtspflicht an den Mieter zu übertragen. Das muss vertraglich geregelt sein und im Schadensfall muss gegebenenfalls nachgewiesen werden, dass der Aufsichtspflicht als Hauseigentümer nachgekommen wurde.
Dazu gehört die regelmässige Nachfrage zur Betriebsbereitschaft der Rauchmelder und die regelmässige Betrachtung der Geräte. Er kommt also nicht umhin, beispielsweise selbst die austauschbaren Batterien zu begutachten, kann dafür aber auch einen externen Dienstleister beauftragen.
Es wird für jeden Rauchmelder empfohlen, die Batterie alle paar Monate zu prüfen.
Im Zweifelsfall ist ein Batteriewechsel zu neuen Batterien keine grosse Sache und kann Leben retten.