Die Bundesregierung gibt keine allgemein gültige Regelung für Rauchwarnmelder aus. Dafür sind die Bundesländer selbst zuständig. In den jeweiligen Landesbauordnungen ist die Installation festgeschrieben.
Die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern betrifft in den meisten Bundesländern nicht nur Neubauten, sondern oft auch bestehende Bauten. Betroffen von der Pflicht sind die Eigentümer der Wohnung oder des Gebäudes. Sie müssen zwei Dinge sicherstellen:
- Den Einbau einer ausreichenden Anzahl an Rauchwarnmeldern
- Die dauerhafte Funktion der verbauten Rauchwarnmelder
Die zweite Forderung scheint überflüssig, allerdings nur auf den ersten Blick: Oft funktionieren sie nur nicht, weil die Batterie entweder leer ist und nicht ausgetauscht wurde oder weil sie gänzlich fehlt. Schlechte Installation oder zu wenige Rauchwarnmelder können andere Probleme sein. Das macht Vermieter angreifbar für Schadensersatzklagen von Betroffenen oder schränkt die Haftung durch die Versicherung ein.
Die Einhaltung der Gesetzgebung wird nicht von einem Kontroll- oder Aufsichtssystem übernommen. Das wirkt praktisch, verursacht aber Unsicherheiten bei Hauseigentümern, Bauherren und Architekten.
Dokumentieren Sie die regelmässige Wartung der Rauchwarnmelder schriftlich, um auf Nummer sicher zu gehen.