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Rauchwarnmelder, Ihr Freund und Lebensretter

In Haus und Wohnung ist ein Feuer eine Katastrophe. Eine umgeworfene Kerze kann genügen, um ein flammendes Inferno zu entfachen. Damit frühzeitig auf einen Brand reagiert werden kann und die Sicherheit der Bewohner unter keinen Umständen gefährdet wird, hat auch in privaten Haushalten der Rauchwarnmelder Einzug gehalten. Was Sie über das Gerät wissen müssen, welche Vorschriften einzuhalten sind und weitere Informationen zum Thema Rauchwarnmelder erfahren Sie hier.

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Sicherheit im Brandfall

Rauchmelder, Rauchwarnmelder, Brandmelder – was ist der Unterschied?

Vor der verpflichtenden Einführung im privaten Raum gab es in Österreich vorrangig Brandmeldeanlagen, beispielsweise in Krankenhäusern oder Schulen. Diese waren genauso normiert wie die Rauchmelder heute.

In der Norm taucht auch zum ersten Mal die Bezeichnung als Rauchmelder auf. Die Aufgabe dieser Melder ist allerdings die direkte Meldung bei der Feuerwehr, selbst wenn das Gebäude leer ist. Sie warnen also noch nicht direkt vor Ort.

Mit der Ausbreitung der Rauchmelder in privaten Haushalten fällt auch die Besetzung des Namens auf.

Darüber hinaus unterscheidet sich auch die Funktion, nämlich das Warnen vor gefährlichen Rauchkonzentrationen durch akustische Geräusche – im Vergleich zur direkten Meldung an die Feuerwehr. Aus diesem Grund wird die Bezeichnung Rauchwarnmelder verwendet.

Selbst wenn im Volksmund von Rauchmeldern gesprochen wird, ist meistens ein Rauchwarnmelder gemeint.


Informationen zu Wohnungsbränden und besonders gefährdeten Personen

In Österreich sterben jährlich immer noch ungefähr 50 Menschen durch Brände. Zur Flucht bleiben in solchen Situationen oft weniger als zwei Minuten, jede Sekunde kann über Leben und Tod entscheiden. Einige Fakten zu Wohnungsbränden:

  • Zwei Drittel aller Brände geschehen in der Nacht
  • Todesursache in über 90 % der Fälle: Rauchvergiftung
  • Dreimaliges Einatmen des hochgiftigen Rauchs kann tödlich sein

Einige Personengruppen sind bei Wohnungsbränden besonders gefährdet, weshalb eine Warnung zum schnellst- und frühestmöglichen Zeitpunkt die Hauptaufgabe von Rauchwarnmeldern ist.

Dazu gehören:

  • Senioren und Kinder
  • Menschen mit Behinderung
  • Bewohner von Mehrfamilienhäusern

Doch auch in Einfamilienhäusern sowie in jeder anderen Altersgruppe ist es zu empfehlen, einen Rauchwarnmelder in der Wohnung beziehungsweise im Haus zu installieren.

Die Geräte sorgen für eine höhere Sicherheit, sind zu günstigen Preisen erhältlich und retten durch ihren Alarm Leben.

Die Rechtslage

Rechtlicher Rahmen – die deutsche Gesetzgebung

Die Bundesregierung gibt keine allgemein gültige Regelung für Rauchwarnmelder aus. Dafür sind die Bundesländer selbst zuständig. In den jeweiligen Landesbauordnungen ist die Installation festgeschrieben.

Die Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern betrifft in den meisten Bundesländern nicht nur Neubauten, sondern oft auch bestehende Bauten. Betroffen von der Pflicht sind die Eigentümer der Wohnung oder des Gebäudes. Sie müssen zwei Dinge sicherstellen:

  1. Den Einbau einer ausreichenden Anzahl an Rauchwarnmeldern
  2. Die dauerhafte Funktion der verbauten Rauchwarnmelder

Die zweite Forderung scheint überflüssig, allerdings nur auf den ersten Blick: Oft funktionieren sie nur nicht, weil die Batterie entweder leer ist und nicht ausgetauscht wurde oder weil sie gänzlich fehlt. Schlechte Installation oder zu wenige Rauchwarnmelder können andere Probleme sein. Das macht Vermieter angreifbar für Schadensersatzklagen von Betroffenen oder schränkt die Haftung durch die Versicherung ein.

Die Einhaltung der Gesetzgebung wird nicht von einem Kontroll- oder Aufsichtssystem übernommen. Das wirkt praktisch, verursacht aber Unsicherheiten bei Hauseigentümern, Bauherren und Architekten.

Dokumentieren Sie die regelmässige Wartung der Rauchwarnmelder schriftlich, um auf Nummer sicher zu gehen.

Ausserdem sollten die Vorschriften und Anweisungen der SN 14676 immer erfüllt werden. Sind diese beiden Dinge grundsätzlich gegeben, haben Sie ein gewisses Mass an Absicherung.

Was genau in den einzelnen Bundesländern eingehalten werden muss, entnehmen Sie den jeweiligen Landesbauordnungen.

Wo müssen Rauchwarnmelder eingebaut werden?

So unterschiedlich die Landesbauordnungen im Einzelfall auch sind, gemeinsam haben sie doch einiges.

Generell muss mindestens ein Rauchmelder in jedem Schlafraum, Kinderzimmer und Flur, über den Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, eingebaut werden. Die Auswahl des richtigen Rauchmelders ist dabei Ihnen überlassen.

Ob Funk-Rauchwarnmelder, ganzes Smart-Home-System oder Rauchmelder mit integrierter Batterie zum Stand-alone-Betrieb, der Fantasie sind wenige Grenzen gesetzt.

Geprüfte Qualität

Wer ist für die Kontrolle und Überprüfung zuständig?

Die Hersteller von Rauchmeldern haben in Zusammenarbeit mit dem Forum Brandrauchprävention e.V. das "Q"-Prüfsiegel für Rauchwarnmelder entwickelt. Das Q-Label wird von einem unabhängigen Prüfinstitut vergeben und besagt, dass der Rauchmelder nach diesen Kriterien überprüft wurde:

  • Mechanische Einwirkungen
  • Fest eingebaute 10-Jahres Batterie
  • Haltbarkeit und Lebensdauer
  • Gehäusekonstruktion und Fertigungsstandard
  • Korrosionsschutz
  • Temperaturwechselbeanspruchung
  • Elektromagnetische Verträglichkeit

Die Basis für das Label ist die vfdb-Richtlinie 14-01/ VdS 3131 der VdS Schadenverhütung GmbH. Sie ist das grösste Institut für Unternehmenssicherheit in Europa und ein Tochterinstitut des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Die CE-Kennzeichnung erfolgt ebenfalls durch die Hersteller der Rauchmelder. Sie erklären damit eigenverantwortlich, dass die Produkte mit den europäischen Normen und Richtlinien konform sind. Das TÜV-Siegel verspricht indes vor dem Kauf die technische Überprüfung und weist zuverlässige, geprüfte Modelle aus.

Die Quintessenz, wenn es um die Kontrolle Ihrer Rauchmelder, der Rauchmelder-Batterien und des kompletten Modells oder Systems geht, ist folgende:

Der Eigentümer ist grundsätzlich zuständig für Einbau und Wartung.

Es besteht aber die Möglichkeit, die Aufsichtspflicht an den Mieter zu übertragen. Das muss vertraglich geregelt sein und im Schadensfall muss gegebenenfalls nachgewiesen werden, dass der Aufsichtspflicht als Hauseigentümer nachgekommen wurde. Dazu gehört die regelmässige Nachfrage zur Betriebsbereitschaft der Rauchmelder und die regelmässige Betrachtung der Geräte. Er kommt also nicht umhin, beispielsweise selbst die austauschbaren Batterien zu begutachten, kann dafür aber auch einen externen Dienstleister beauftragen.

Es wird für jeden Rauchmelder empfohlen, die Batterie alle paar Monate zu prüfen.

Im Zweifelsfall ist ein Batteriewechsel zu neuen Batterien keine grosse Sache und kann Leben retten.


Was bedeuten Anwendungsnorm SN 14676 und Produktnorm SN EN 14604?

Die Anwendungsnorm bezieht sich auf private Wohnräume. Dazu gehören:

  • Einfamilienhäuser und Bungalows
  • Mehrfamilienhäuser
  • Pensionen mit weniger als 12 Gästebetten
  • Gartenhäuser und -lauben
  • Flure und Gänge mit Feuergefahren, z. B. Kaffeemaschine, Kopierer

Ziel der Norm ist einerseits eine Richtlinie, um Bewohner im Brandfall rechtzeitig zu warnen. Andererseits sollen Personen und Einrichtungen angeleitet werden, die mit Planung und Installation von Rauchmeldern zu tun haben, zum Beispiel Bauämter, Architekten oder Serviceunternehmen.

Die Produktnorm SN EN 14604 bestimmt die Kategorien, die ein Rauchmelder erfüllen muss, um das CE-Zeichen tragen zu dürfen. Ohne das Zeichen darf ein Rauchmelder nicht in der EU verkauft werden.

Eigenschaften und Unterschiede

Welche Arten von Warnmeldern gibt es?

Es gibt drei Arten von Sensoren bei Rauchmeldern und damit drei Arten von Meldern. Das sind:

  • Ionisierungsrauchwarnmelder
  • Optische Rauchwarnmelder
  • Wärmewarnmelder

Wird das Licht von Rauchpartikeln gestreut, aktiviert dies den Melder und löst automatisch den Alarm aus.

In Räumen mit Emissionen, wie Küche oder Garage, werden Wärmewarmmelder verbaut, Ionisierungsrauchwarnmelder sind in Österreich verboten.

Eine positive Neuerung sind Funkrauchmelder: Diese vernetzbaren Geräte geben per Funk das Warnsignal an alle verbundenen Melder weiter und erhöhen damit den Schutz.

Sie lassen sich oft im bestehenden Smart Home integrieren und beispielsweise per App steuern.


Batterie, Akku oder am Netz – die Stromversorgung

Rauchwarnmelder mit austauschbarer 9-V-Batterie sind im Preis günstig und dank der einfachen Montage beliebt. Sie neigen aber zu Störungen, was meist durch die Herausnahme der Batterie unterbunden wird. Die Betriebsbereitschaft wird allerdings eingeschränkt, wenn das Einsetzen der Batterie vergessen wird. Ausserdem halten 9-Volt-Batterien nur ein Jahr, danach sollten sie unbedingt getauscht werden.

Zu empfehlen sind Funk-Rauchmelder oder Rauchwarnmelder mit 10-Jahres-Batterie, meist aus Lithium.

Das Wechseln der Lithium-Batterie entfällt gänzlich, sie kann nicht entfernt werden und hält mindestens 10 Jahre. Lithium-Batterien sind stets betriebsbereit und vor allem bei der Nachrüstung von Meldern zu empfehlen.

Bei netzbetriebenen Meldern ist laut SN 14676 eine Notstromversorgung verpflichtend: Das erfolgt bei diesen Modellen per 9-Volt-Batterie. Sie liefern bis zu sechs Monate Notstrom. Danach muss die Batterie getauscht werden.

Ausserdem sind 230-Volt-Rauchwarnmelder mit selbstaufladenden Akkus und 10-jähriger Lebensdauer erhältlich.

Die Akkus sind im Gegensatz zu den Batterien fest eingebaut. Vorteil der dualen Stromversorgung ist eine höhere Sicherheit und besserer Brandschutz. Somit stehen Ihnen zwei unabhängige Systeme, Batterie und Netzbetrieb, für eine Funktion zur Verfügung.

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